Qualifizierte Einzelberatung

Steuerberatung geht über die Erfüllung gesetzlich vorgeschriebener Tätigkeiten (im Rahmen der "Basisbetreuung") weit hinaus. Orientiert an den persönlichen, von Mandant zu Mandant höchst unterschiedlichen steuerlichen Gegebenheiten und Beratungsbedürfnissen umfasst sie insbesondere folgende Leistungen: 
  • Systematische BWA-Analyse (kurzfristige Erfolgsrechnung und Liquiditätsplanung) als Grundlage einer effizienten unterjährigen betriebswirtschaftlichen Beratung.
  • Rechtzeitig vor dem Ende des Wirtschaftsjahres führen wir mit unseren Mandanten  "Prognosegespräche". Auf der Basis fundierter Auswertungen der Buchhaltung ermitteln wir das voraussichtliche steuerliche Ergebnis für das ablaufende Jahr. Somit bleibt genügend Zeit, um geeignete steuersparende Massnahmen noch vor Jahresablauf in die Wege zu leiten. 
  • Teilnahme an Außenprüfungen, Sonderprüfungen, Prüfungen der Sozialversicherungsträger etc.
  • Durchführung außergerichtlicher Rechtsbehelfe (Einsprüche) und gerichtlicher Verfahren (Klagen, Revisionen) bei den Finanzgerichten.
  • Anfertigung gutachterlicher Stellungnahmen zu allen Themen des Steuerrechts.
  • Vorbereitung und Begleitung des Mandaten bei Bankgesprächen unter besonderer Beachtung der „Basel II“-Kriterien.
  • Existenzgründungsberatung, Erstellung von Businessplänen, intensive Begleitung des Unternehmensaufbaus, Hilfestellung bei der Fremdmittelbeschaffung.
  • Ganzheitliche Betreuung der Unternehmen von der Unternehmensgründung bis zur Unternehmensnachfolge.