Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten des Mandanten (unsere Basisleistungen)

 

 

  • Finanz- und Lohnbuchhaltung
    (inkl. Umsatzsteuer-Voranmeldung)

Erfahrene Buchhalterinnen erstellen für Sie die komplette Finanz- und Lohnbuchhaltung aufgrund der von Ihnen eingereichten Unterlagen. Zum regulären Leistungsangebot rechnen Summen- und Saldenlisten und die kurzfristige Erfolgsrechnung (Betriebswirtschaftliche Auswertung = "BWA"), letztere stets mit Vorjahresvergleich. Den darüberhinaus gehenden Auswertungsumfang (Diagramme, Branchenvergleich, etc.) bestimmen Sie selbst. Ein intensiver Informationsaustausch zwischen Ihnen und Ihrer Buchhalterin zum Zwecke der laufenden Kontenabstimmung gewährleistet die fortlaufende Aktualität und Aussagefähigkeit der Auswertungen.

 

  • Erstellung der Jahresabschlüsse (Handels- und Steuerbilanzen mit Gewinn- und Verlustrechnungen und Anhang; Einnahmen-Überschuss-Rechnungen)

Das von uns praktizierte "Vier-Augen-Prinzip" gibt Ihnen (und uns) die Sicherheit, dass Inhalt und Form der Abschlüsse korrekt und umfassend an Sie übergeben werden: kein Abschluss verlässt das Haus, ohne die Kontrolle durch die Geschäftsleitung. Zuvor führen wir gerne mit Ihnen das Abschluss-Gespräch, das der Erläuterung der Zahlen dient und darüber hinaus Gelegenheit bietet, die aktuelle und künftig zu erwartende Entwicklung Ihres Unternehmens zu beleuchten.

  • Anfertigung sämtlicher betrieblicher wie privater Steuererklärungen (USt., KSt., GewSt., ESt, ErbSt., SchSt. etc.)

Längst gehört bei uns der postalische Versand der beim Rechenzentrum abgerufenen Erklärungsformulare der Vergangenheit an. Seit Jahren drucken wir sämtliche erforderlichen Formulare selbst und sparen auf diese Weise Kosten und Zeit. Die von uns verwendeten Programme zur Bearbeitung der Steuererklärungen gehören zu dem qualitativ Besten, was der Markt anzubieten hat: als DATEV-Anwender nutzen wir die Effizienz eines der größten Softwareäuser Europas. Es versorgt seine Mitglieder permanent mit den neuesten Versionen der kaum noch überschaubaren Steuerrechtsänderungen und garantiert - ein besonders wichtiger Aspekt für Sie als Mandant - in vorbildlicher Weise die Datensicherheit

  • Jährliche Übermittlung der für die Veröffentlichung im elektronischen Handelsregister erforderlichen Daten (insbesondere für GmbHs)