„Steuerbürokratieabbaugesetz“ PDF Drucken E-Mail
Dienstag, den 30. September 2008 um 00:00 Uhr

Hier: Änderung der Grenzwerte für die Abgabezeiträume von Steueranmeldungen

Ab 2009 ändern sich die Grenzwerte, über welche die Abgabezeiträume im Umsatzsteuer- und Lohnsteueranmeldungsverfahren geregelt werden.

 

Umsatzsteuer: keine Abgabe von Voranmeldungen, wenn die Steuer für das vorangegangene Jahr nicht mehr als 1000,- € (bisher 512,- €) betragen hat.Vierteljährlich Abgabe der Voranmeldungen: die Umsatzsteuer im Vorjahr lag über 1000,- €,jedoch nicht mehr als 7.500,- € (bisher 6136,- €).Monatliche Einreichung der Voranmeldungen: sofern die Vorjahres Umsatzsteuer größer als 7500,- € gewesen ist.

 

In ähnlicher Form werden die Grenzwerte zur Abgabe der Lohnsteuermeldungen erhöht.Monatliche Anmeldung: sofern die Lohnsteuer mehr als 4.000,- € beträgt (bisher 3.000,- €).Jährliche Abgabe: Lohnsteuerbetrag liegt unter 1.000,- € (bisher: 800,-€).Vierteljährliche Einreichung: Lohnsteuerbetrag beläuft sich auf mehr als 1.000,- € und weniger als 4.000,- €. 

 

Sollten Sie lediglich einen Minijobber mit einem Monatslohn von regelmäßig 400,- € beschäftigen, entfällt damit künftig der vierteljährliche Abgabezwang. Verpflichtend sein wird dann nur die jährliche Abgabe der Anmeldung.