Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, den 05. Juni 2008 um 00:00 Uhr

Einstellungszuschuss bei Neugründungen

 

 

Arbeitgeber, die vor nicht mehr als zwei Jahren eine selbständige Tätigkeit aufgenommen haben, erhalten für die unbefristete Beschäftigung eines zuvor arbeitslosen (mindestens drei Monate), förderungsbedürftigen Arbeitnehmers einen monatlichen Lohnkostenzuschuss.

Dieser beträgt 50 % des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgeltes sowie des pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Der Zuschuss wird für längstens 12 Monate (nach Ermessen der Arbeitsagentur) gezahlt.
Der Arbeitgeber darf bei Antragstellung nicht mehr als fünf Arbeitnehmer beschäftigen. Es werden maximal zwei Arbeitnehmer gleichzeitig gefördert.

 

Einstellungszuschuss für Vertretungen

 

Arbeitgeber, die einem Arbeitnehmer die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung ermöglichen und dafür einen Arbeitslosen einstellen, erhalten einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt des Vertreters.Der Arbeitgeber erhält für die Dauer der Beschäftigung des Vertreters zwischen 50–100 % des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgeltes sowie des pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag als monatlichen Lohnkostenzuschuss. Die Dauer der Förderung beträgt längstens 12 Monate (nach Ermessen der Arbeitsagentur).