| Wechselrecht der privat Krankenversicherten |
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| Montag, den 05. Mai 2008 um 00:00 Uhr |
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Ein Wechsel der privaten Krankenversicherung ist heute schon möglich. Tatsächlich wird dies jedoch durch den Verlust der Altersrückstellungen und die erneute Risikoprüfung erheblich eingeschränkt. Durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (BGBl. I 2007, S. 378) wird die Möglichkeit des Wechsels zukünftig erheblich verbessert werden.
Ab dem 01.01.2009 können freiwillig Versicherte und privat Versicherte in einen so genannten Basistarif wechseln. Basistarif bedeutet, dass die Vertragsleistungen in Art, Umfang und Höhe der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sein müssen. I. Wechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung Der Versicherte kann für ab dem 01.01.2009 abgeschlossene Verträge verlangen, dass bei Wechsel in einen günstigeren Tarif die bisherigen Rechte und Altersrückstellungen übertragen werden. Bei einem laufenden Vertrag kann der Wechsel in den Basistarif grundsätzlich nur bis zum 30.06.2009 verlangt werden. In diesem Fall besteht auch ein Anspruch auf Übertragung eines Teils der Altersrückstellungen. II. Wechsel zu einer anderen privaten Krankenversicherung Bei einem Wechsel zu einer anderen privaten Krankenversicherung besteht zukünftig ein Anspruch auf Übertragung der Altersrückstellungen gegenüber dem bisherigen Versicherer, sofern die gekündigte Versicherung nach dem 01.01.2009 abgeschlossen wurde. Ist der Vertrag vor dem 01.01.2009 abgeschlossen und die Kündigung vor dem 01.07.2009 zugegangen, kann die teilweise Übertragung der Altersrückstellungen verlangt werden. III. Wechsel gesetzlich Versicherter in eine private Krankenversicherung Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V besteht die Möglichkeit des Wechsels in die private Krankenversicherung für Beschäftigte nur dann, wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze bereits in 3 aufeinander folgenden Kalenderjahren überschritten wurde und auch zukünftig die Prognose des Überschreitens besteht. Freiwillig Versicherte können voraussichtlich im Zeitraum 01.01. bis 30.06.2009 in den Basistarif einer privaten Krankenversicherung wechseln. Dabei darf eine Gesundheitsprüfung nicht stattfinden. Individuelle Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse dürfen innerhalb des Basistarifs nicht vorgenommen werden. Fazit: Im Zeitraum 01.01. bis 30.06.2009 besteht eine gute Möglichkeit, in einen attraktiveren Tarif oder zu einer anderen privaten Krankenversicherung zu wechseln. Aktuelle Entwicklungen müssen dabei berücksichtigt werden. So ist derzeit geplant, eine Bindung von 2 Jahren vorzusehen, wenn in den Basistarif gewechselt wird. |
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