| Erben und enterben leicht gemacht |
|
| Donnerstag, den 21. Februar 2008 um 11:38 Uhr |
|
Das Bundeskabinett hat eine grundlegende Reform des Erbrechts beschlossen. Mit der Neuregelung werden insbesondere pflegende Angehörige besser gestellt. Den Vererbenden wird es mit der Neuregelung außerdem erleichtert, Angehörigen ihren Pflichtteil am Erbe zu entziehen.
Größeres Erbe für pflegende Angehörige
Gründe für Entziehung des Pflichtteils vereinheitlicht
Großzügigere Stundungsregelungen von Auszahlungsansprüchen eingeführt
|
News direkt
- Firmenwagen und Umsatzsteuer
- „Steuerbürokratieabbaugesetz“
- Zum Thema Drittaufwand
- Auslandsverluste
- Unternehmensteuerreform 2008
- Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge und Arbeitsbedingungen
- Mit Chip gegen Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit
- Aktuelles für Heilberufler im Juli 2008
- Schuldzinsenabzug für selbstgenutzte Immobilien
- Doppelte Haushaltsführung: 3-Monatsgrenze
- Künstlersozialabgabe – auch bei Leistung durch „Nichtkünstler“
- Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit
- Erbschaftsteuerreform und Immobilien
- Beim Hausverkauf auch an das Finanzamt denken
- Zurückliegende Börsenverluste noch geltend machen

