Kein Abzugsverbot für Ehescheidungskosten
Prozesskosten sind seit 2013 nur noch als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig, wenn ein Steuerpflichtiger ohne den Prozess Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse nicht mehr befriedigen zu können.
Für Ehescheidungskosten soll das jedoch nicht gelten, meint das Finanzgericht Köln. Die Richter sind überzeugt, dass der Gesetzgeber zwischen Scheidungs- und Prozesskosten unterscheidet. Sie stützen sich auf den Gesetzentwurf, wonach das Abzugsverbot explizit auch für Scheidungskosten gelten sollte. Allerdings fiel dieser Zusatz ohne gesonderte Begründung in der finalen Gesetzesfassung ersatzlos weg. Das Finanzgericht schlussfolgert daraus, dass weiterhin zwischen Prozesskosten und Ehescheidungskosten differenziert wird, für letztere aber kein Abzugsverbot besteht.
Hinweis
Ob die obersten Finanzrichter diese Sichtweise teilen, ist fraglich. Gegen das Urteil wurde Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt (Aktenzeichen: VI R 9/16).
(Stand: 23.11.2016)
TwitternETL SteuerRecht-News
- Zinsen: 6 Prozent Nachforderungszinsen sind verfassungsgemäß
- Sozialversicherungspflicht: BSG verschärft Sozialversicherungspflicht für GmbH-Geschäftsführer
- Kinder: Widerspruch gegen Übertrag des Betreuungsfreibetrags kann sich lohnen
Jetzt alle Artikel lesen.
Unsere Mandanten
Steuerberatung in Oberursel (Taunus) für Unternehmen, Freiberufler und Selbständige aller Branchen und Rechtsformen sowie Hoteliers und Gastronomen und Profisportler.
Erfahren Sie mehr.
Ausbildung & Karriere
Ausbildung bei ETL. Jetzt informieren.
Soziales Engagement
ETL übernimmt soziale Verantwortung. Unterstützen und Fördern ist unsere Verpflichtung. Jetzt informieren.
Video der Stiftung Kinderträume
Wir sind gerne für Sie da
Arndt und Utsch
Steuerberatungsgesellschaft mbH
Hohemarkstraße 20
61440 Oberursel (Taunus)
Hessen
Deutschland
Tel.: Work(06171) 70080
Fax: Fax(06171) 700819
Arndt und Utsch Oberursel
E-Mail:
Niederlassung Köln
Am Gleisdreieck 1
50823 Köln
Tel.: (0221) 579 606-0
Fax: (0221) 579 606-20
E-Mail: arndtundutsch@etl.de
Überblick: alle Kontaktdaten
Persönliche Ansprechpartner

- QR-Code scannen und Kontaktdaten aufs Smartphone laden
- vCard-Datei downloaden zum Importieren in Ihr Adressbuch

Einfach den QR-Code scannen und die Daten als Kontakt aufs Smartphone laden.
Zum Scannen mit dem iPhone empfehlen wir die kostenfreie App Qrafter
.

Ein Unternehmen der ETL-Gruppe
Mehr Infos auf www.ETL.de
Mandantenportal
ETL PISA-Login
ArbeitnehmerportaleMitarbeiter-Login
Mehr Informationen zu ETL PISA